B oder BE?

Mit diesem Hilfsprogramm können Sie bestimmen, ob Sie in einem konkreten Fall einen Anhänger mit einem Führerschein der Klasse B ziehen dürfen, oder ob Sie stattdessen die Führerscheinklasse BE benötigen.
Die Erläuterungen zu den Berechnungen finden Sie im Anschluss. 
Im folgenden werden zwei Abkürzungen verwendet:
zGM: Zulässige Gesamtmasse in Kilogramm. Diese Angabe finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld F1 bzw. im Fahrzeugschein unter der Ziffer 15.
LM: Leermasse in Kilogramm. Feld G auf der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Nummer 14 im Fahrzeugschein. 

Die Bestimmung der zum Ziehen eines Anhängers benötigten Führerscheinklasse ist von mehreren Faktoren abhängig.
Die Klasse B reicht aus, wenn:
- zGM des Zugfahrzeugs max. 3500 kg beträgt und
- zGM des Anhängers max. 750 kg beträgt
Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg genügt die Klasse B, wenn:
- zGM des Anhängers kleiner ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und
- zGM der beiden (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe 3500 kg nicht übersteigt

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