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Fahrschule Frank - Inhaber: Christian Frank - Tel. 09527/9500 080 - Mobil: 0171/621 20 80
Häufig gestellte Fragen: EU Berufskraftfahrerqualifikation

Hier finden Sie Antworten auf die von Fahrern am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema "EU-Berufskraftfahrer". Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung finden Sie im Downloadbereich.

 


Welche Ausbildungsarten zum Berufskarftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr gibt es nun?

Seit dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:

 

A) Ausbildung

- Berufskraftfahrer

- Fachkraft im Fahrbetrieb

- alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung

 

B) Grundqualifikation

Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)

Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist Vorraussetzung!

 

C) beschleunigte Grundqualifikation

Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden

Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Vorraussetzung!

 


"EU-Berufskraftfahrer" - was bedeutet das?

Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie

  1. Fahrten gewerblich durchführen und
  2. mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der folgenden Klassen erforderlich ist:
    C/CE, C1/C1E und D/DE (Linie < 50 km), D1/D1E, D/DE

müssen ab dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. ab dem 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.

 


Wer muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation absolvieren?

Wer einen Führerschein der oben genannten D-Klassen nach dem 10. September 2008 erteilt bekommt, muss eine Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation erwerben.

Für LKW-Fahrer gilt der Stichtag 10. September 2009. Alle danach erworbenen Fahrerlaubnisse berechtigen ohne Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation nicht mehr dazu, gewerblich als Fahrer im Güter- oder Personenverkehr tätig zu sein.

 


Welches Mindestalter gilt für welche Fahrerlaubnis und wie kann ich diese erwerben?

Eine Übersicht können Sie im folgenden als PDF herunterladen:

Mindestalter im Güterkraft- und Personenverkehr (17 kB)

 


Welche Anforderungen müssen die Teilnehmer der einzelnen Ausbildungsarten erfüllen?

Grundqualifikation

 

Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben

Nur mit Besitz der Fahrerlaubnis

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich

Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder

Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer(in)" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Für die Prüfung ist keine Teilnahme an einer Lehrveranstaltung pflicht.

Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis Voraussetzung.

 

Beschleunigte Grundqualifikation

 

Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben

Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich

Erwerb durch regelmäßge Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)

Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer

Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden

Für die Prüfung ist eine entsprechende Fahrerlaubnis nicht erforderlich.

 

Weiterbildung

 

Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden

Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation

Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7)

Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht

Regelmäßge Wiederholung alle 5 Jahre

Ein Teil der Weiterbildung kann auf übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen

Keine Prüfung!

 


Wer muss wann starten?

  1. eine Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht) müssen absolvieren alle
    a) Busfahrer, die ab 09/2008 den Führerschein erwerben
    b) LKW-Fahrer, die ab 09/2009 den Führerschein erwerben
  2. eine erste Weiterbildung (5 x 7) ist zu absolvieren für alle
    a) Busfahrer bis spätestens 2013 *
    b) LKW-Fahrer bis spätestens 2014 *

* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis September 2015 bei Busfahrern und September 2016 bei LKW-Fahrern erfolgen. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.

 


Was ändert sich?

Anforderungen an den Fahrer bisher:

  1. Führerscheinerwerb
  2. Ausübung Fahrerberuf

Anforderungen an den Fahrer in Zukunft:

  1. Führerscheinerwerb
  2. Grundqualifikation* / beschleunigte Grundqualifikation**
  3. 5 Jahre Fahrerberuf
  4. Weiterbildung: 35 Stunden (5 x 7)
  5. 5 Jahre Fahrerberuf
  6. Weiterbildung: 35 Stunden (5 x 7)
  7. ...

* Vorbesitz der entsprechender Fahrerlaubnisklasse ist Voraussetzung.

** Vorbesitz der entsprechender Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung.

 


Prüfungen


Grundqualifikation

Die theoretische Prüfung (Dauer: 240 Min.) besteht aus einer schriftlichen Prüfung zu jeweils gleichen Teilen aus:

a) Multiple-Choice-Fragen

b) Fragen mit direkter Antwort

c) einer Erörterung von Praxissituationen

Alle Kenntnisbereiche nach Anlage 1 müssen angemessen abgedeckt sein.

 

Die praktische Prüfung (Dauer: max. 210 Min.) besteht aus:

a) einer Fahrprüfung (120 Min.)

b) einem praktischen Prüfungsteil (30 Min.)

c) der Bewältigung kritischer Fahrsituationen (60 Min.)

 


Prüfungsdauer


Ausbildungsart Theoretische Prüfung Praktische Fahrprüfung praktischer Prüfungsteil Kritische Situation Gesamtzeit 
Grundqualifikation (GQ) 240 Min. 120 Min. 30 Min. 60 Min. 450 Min. 
beschleunigte GQ 90 Min. entfällt entfällt entfällt 90 Min. 
GQ für Quereinsteiger* 170 Min. 120 Min. 30 Min. 60 Min. 380 Min. 
GQ für Umsteiger** 110 Min. 60Min. 30 Min. 30 Min. 230 Min. 
Beschl. GQ für Quereinsteiger 60 Min. entfällt entfällt entfällt 60 Min. 
Beschl. GQ für Umsteiger 45 Min. entfällt entfällt entfällt 45 Min. 

* Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung

** Umsteiger sind Wechsler von LKW auf KOM bzw. von KOM auf LKW

 


Ziele der Prüfungen

Fahrprüfung

 

Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers. Sie muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte stattfinden. Die Fahrzeit ist zu nutzen, um die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers in allen verschiedenen Verkehrsituationen zu beurteilen

Die Fahrprüfung dauert 120 Minuten

 

Praktischer Prüfungsteil

 

Ziel des praktischen Prüfungsteils ist die Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs,

Insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggerätes, Abdeckung mit einer Plane und Entfernen der Plane

Der praktische Prüfungsteil dauert 30 Minuten

 

Bewältigung kritischer Fahrsituationen

 

Bei der Bewältigung kritischer Situationen wird insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt

Der praktische Prüfungsteil Bewältigung kritischer Fahrsituationen dauert 60 Minuten.

Das bei der praktischen Prüfung eingesetzte Kraftfahrzeug muss den jeweiligen Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen

 


Bewertung der Prüfungen

Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch den Prüfer der IHK und, sofern notwendig, durch Hinzuziehen amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (praktische Prüfungsteile).

Zum Bestehen der Prüfung müssen:

 

in der theoretischen Prüfung mindestens 50% der Gesamtpunkte.

in der praktischen Prüfung
- mindestens 50 % der Gesamtpunkte und
- in jedem praktischen Teil mindestens 30 % der jeweils möglichen Punkte

Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden worden sind.

Nicht bestandene Prüfung(en)

Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prüfung oder die praktische Prüfung dürfen wiederholt werden.

Prüfungsnachweis:

Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers/in zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt, Verweisungen bzw. Zusammenlegungen an bzw. mit anderen IHK'n sind möglich.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung stellt die jeweilige IHK eine Bescheinigung aus, mit deren Hilfe der Prüfling die Schlüsselnummer 95 in den Führerschein eintragen lässt.

 


Ausbildungs- und Prüfungsinhalte

 

1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln

a) Güter- und Personenverkehr

 

Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.

Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.

Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.

b) nur Güterverkehr

 

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.

c) nur Personenverkehr

 

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste

Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses.

 

2. Anwendung der Vorschriften

a) Güter- und Personenverkehr

 

Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr

b) nur Güterverkehr

 

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

c) nur Personenverkehr

 

Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr

 

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

a) Güter- und Personenverkehr

 

Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen

Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen

Ziel: Sensibilität für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung

Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten in Notfällen

Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt

b) nur Güterverkehr

 

Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

c) nur Personenverkehr

 

Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung.

 


Download: Übersicht zur Berufskraftfahrerqualifikation (516 kB)


Weitere Informationen zum Thema EU-Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie auch unter www.eu-bkf.de


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