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Fahrschule Frank - Inhaber: Christian Frank - Tel. 09527/9500 080 - Mobil: 0171/621 20 80
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer


Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Flurförderzeugführern (Gabelstaplerfahrer) eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen tritt die BG in einem Schadensfall ein. Dabei gliedert sich die Ausbildung in drei Stufen:

 

1. Stufe: Allgemeine Ausbildung (Grundqualifikation)

2. Stufe: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)

3. Stufe: Betriebliche Ausbildung

 

Wir bieten eine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen (Ffz) nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an. Die Dauer der Schulung beträgt zwei Tage.

 

In der Schulung zur Stufe 1 werden folgende Inhalte vermittelt:

 

Theoretische Ausbildung:

 

Rechtliche Grundlagen

Unfallgeschehen

Aufbau und Funktion von Ffz.

Antriebsarten

Standsicherheit

Betrieb allgemein

Regelmäßige Prüfung

Umgang mit Last

Sondereinsätze

Verkehrswege / Verkehrsregeln

 

Praktische Ausbildung:

 

Einweisung am Flurförderzeug

Tägliche Einsatzprüfung

Lastschwerpunktdiagramm/ Gewichtsverteilung

Gefahrstellen am Flurförderzeug

Gewöhnung an das Ffz.

Verlassen der Ffz.

Fahr- und Staplerübungen

 


Voraussetzungen

Mindestens 18 Jahre

Körperliche Eignung

Geistige und charakterliche Eignung

 


Schulungsverlauf

Die Schulungen dauern zwei Tage. Es findet eine theoretische und praktische Prüfung statt.

 


Preis

140 EUR je Teilnehmer

(inkl. Lehrmittel, Snack)

 


Abschluss

Die Teilnehmer erhalten einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge und ein Zertifikat.

 


Sonstiges

Sie benötigen für den Fahrerausweis ein Passbild


 

Informationsflyer (297 kB)


Formular zur Anmeldung Stapler (25 kB)


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