Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Flurförderzeugführern (Gabelstaplerfahrer) eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen tritt die BG in einem Schadensfall ein. Dabei gliedert sich die Ausbildung in drei Stufen:
1. Stufe: Allgemeine Ausbildung (Grundqualifikation)
2. Stufe: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)
3. Stufe: Betriebliche Ausbildung
Wir bieten eine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen (Ffz) nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften an. Die Dauer der Schulung beträgt zwei Tage.
In der Schulung zur Stufe 1 werden folgende Inhalte vermittelt:
Theoretische Ausbildung:
Rechtliche Grundlagen
Unfallgeschehen
Aufbau und Funktion von Ffz.
Antriebsarten
Standsicherheit
Betrieb allgemein
Regelmäßige Prüfung
Umgang mit Last
Sondereinsätze
Verkehrswege / Verkehrsregeln
Praktische Ausbildung:
Einweisung am Flurförderzeug
Tägliche Einsatzprüfung
Lastschwerpunktdiagramm/ Gewichtsverteilung
Gefahrstellen am Flurförderzeug
Gewöhnung an das Ffz.
Verlassen der Ffz.
Fahr- und Staplerübungen
 Voraussetzungen

Mindestens 18 Jahre
Körperliche Eignung
Geistige und charakterliche Eignung
 Schulungsverlauf

Die Schulungen dauern zwei Tage. Es findet eine theoretische und praktische Prüfung statt.
 Preis

140 EUR je Teilnehmer
(inkl. Lehrmittel, Snack)
 Abschluss

Die Teilnehmer erhalten einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge und ein Zertifikat.
 Sonstiges

Sie benötigen für den Fahrerausweis ein Passbild 
Informationsflyer (297 kB) 
Formular zur Anmeldung Stapler (25 kB) 
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