Klasse A unbeschränkt (A25)

Mindestalter: 25 Jahre 
Theoretischer Mindestunterricht:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden

Praktischer Mindestunterricht:
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A (beschränkt) vor Ablauf der 2-Jahres-Frist:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers. 
| | | | Preisliste Klasse A25 | | | | Grundbetrag Klasse A25 | | 250 EUR | | Übungsfahrt (je 45 Minuten) | | 35 EUR | | Sonderfahrt (je 45 Minuten) | | 47 EUR | | Vorstellung theor. Prüfung | | 40 EUR | | Vorstellung prakt. Prüfung | | 95 EUR | | | | |

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Kurs lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort) kommen noch hinzu. 
Benötigte Unterlagen:
gültigen Personalausweis oder Reisepass
Passbild
Sehtest
Bescheinigung: lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste. 
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