Klasse C

Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse: C1
--> Zur Ausbildung der Klasse C  Klasse CE

Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger über 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz
von D: DE
--> Zur Ausbildung der Klasse CE  Klasse C1

Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t und nicht mehr als 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig  Klasse C1E

Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die Gesamtmasse des Anhängers nicht über die Gesamtmasse des Anhängers nicht über die Leermasse des Zugfahrzeuges liegt und die Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E 
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