Klasse A

Krafträder mit Leistungsbeschränkunge in den ersten zwei Jahren bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Ab 25 Jahre Direkteinstieg ohne Leistungsbeschränkung möglich
--> Zur Ausbildung der Klasse A18 (beschränkt)
--> Zur Ausbildung der Klasse A25 (unbeschränkt)  Klasse A1

Leichtkrafträder bis 125 ccm, bis 11 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: M
--> Zur Ausbildung der Klasse A1  Klasse M

Zweirädrige Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 45 km/h.
--> Zur Ausbildung der Klasse M  Mofa

maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
--> Zur Mofa-Ausbildung 
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