Klasse B

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse Zugfahrzeuges nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: M, L, S
--> Zur Ausbildung der Klasse B  Klasse BE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
--> Zur Ausbildung der Klasse BE  Klasse S

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45m km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Mindestalter: 16 Jahre 
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