Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h; sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h.
Mindestalter: 16 Jahre
--> Zur Ausbildung der Klasse L  Klasse T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (jeweils auch mit Anhängern)
Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
--> Zur Ausbildung der Klasse T 
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