Hier finden Sie Antworten auf die von Fahrern am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema "EU-Berufskraftfahrer". Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung finden Sie im Downloadbereich.
"EU-Berufskraftfahrer" - was bedeutet das?
Alle Fahrer im Güter- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klasse C/CE, C1/C1E und D1/D1E, D/DE erforderlich ist:
müssen seit dem 10.09.2009 (C-Klassen) bzw. seit dem 10.09.2008 (D-Klassen) eine Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildung absolvieren.
Was ändert sich?
Anforderungen an den Fahrer bis 09.09.2009 :
Anforderungen an den Fahrer ab 10.09.2009:
Führerscheinerwerb
Grundqualifikation* / beschleunigte Grundqualifikation*
5 Jahre Fahrerberuf
Weiterbildung: 35 Stunden (5 x 7)
5 Jahre Fahrerberuf
Weiterbildung: 35 Stunden (5 x 7)
usw.
*Vorbesitz der entsprechender Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung.
Welche Ausbildungsarten zum Berufskraftfahrer im Bereich Güter- und Personenverkehr gibt es?
Seit dem 10. September 2008 (Bus-Fahrer) bzw. 10.September 2009 (LKW-Fahrer) muss jeder Fahrerlaubnis-Neuerwerber eine Grundqualifikation nachweisen. Dazu gibt es folgende 3 Möglichkeiten:
A) Ausbildung
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb
- alternative Ausbildungsberufe mit staatlicher Anerkennung
B) Grundqualifikation
Prüfung vor der IHK (Lehrgang nicht erforderlich)
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung!
C) beschleunigte Grundqualifikation
Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Fahrstunden
Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung
Wer muss wann starten?
eine Beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden Unterricht und Theorierprüfung) oder eine Grundqualifikation (Große Prüfung) müssen absolvieren alle
a) Busfahrer, die nach den 10.09.2008 den Führerschein erworben haben
b) LKW-Fahrer, die nach den 10.09.2009 den Führerschein erworben haben
eine erste Weiterbildung (5 x 7) ist zu absolvieren für alle
a) Busfahrer bis spätestens 09.09.2013 *
b) LKW-Fahrer bis spätestens 09.09.2014 *
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 09 September 2015 bei Busfahrern und 09. September 2016 bei LKW-Fahrern erfolgen.
Welche Anforderungen müssen die Teilnehmer der einzelnen Ausbildungsarten erfüllen?
Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich
Erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer oder
Abschluss einer Berufsausbildung in den Ausbildungsberufen "Berufskraftfahrer(in)" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Beschleunigte Grundqualifikation
Fahrer mit Wohnsitz im Inland oder mit im Inland erteilter Arbeitsgenehmigung müssen die Grundqualifikation im Inland erwerben
Besitz der Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich
Erwerb durch regelmäßige Teilnahme an den Unterrichten, bei einer anerkannten Ausbildungsstätte (140 Zeitstunden Unterricht zu je 60 min, inkl. 10 Fahrstunden)
Erfolgreiche Ablegung der theoretischen Prüfung (90 Minuten) bei einer für den Wohnsitz des Bewerbers oder der Bewerberin zuständigen Industrie- und Handelskammer
Bei mindestens ausreichender Leistung gilt die Prüfung als bestanden
Weiterbildung
Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden
Erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (5 x 7)
Die Teilnahme am Unterricht ist Pflicht
Regelmäßige Wiederholung alle 5 Jahre
Ausbildungs- und Prüfungsinhalte
1. Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
a) Güter- und Personenverkehr
Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung.
Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es zu beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs.
b) nur Güterverkehr
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs.
c) nur Personenverkehr
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
Ziel: Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses.
2. Anwendung der Vorschriften
a) Güter- und Personenverkehr
Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr
b) nur Güterverkehr
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
c) nur Personenverkehr
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
a) Güter- und Personenverkehr
Ziel: Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
Ziel: Sensibilität für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
Ziel: Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten in Notfällen
Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Bild des Unternehmens in der Öffentlichkeit beiträgt
b) nur Güterverkehr
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung
c) nur Personenverkehr
Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung.
Ziele der Prüfungen
Fahrprüfung
Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkeiten des Bewerbers. Sie muss auf Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen und Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte stattfinden. Die Fahrzeit ist zu nutzen, um die Fähigkeit der Bewerberin oder des Bewerbers in allen verschiedenen Verkehrssituationen zu beurteilen
Die Fahrprüfung dauert 120 Minuten
Praktischer Prüfungsteil
Ziel des praktischen Prüfungsteils ist die Bewertung der Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeugs,
Insbesondere: bei der Fahrt auf das Kraftfahrzeug wirkende Kräfte, Einsatz der Getriebeübersetzung entsprechend der Belastung des Kraftfahrzeugs und dem Fahrbahnprofil, Berechnung der Nutzlast eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination, Berechnung des Nutzvolumens, Verteilung der Ladung, Auswirkung der Überladung auf die Achse, Fahrzeugstabilität und Schwerpunkt, Arten von Verpackungen und Lastträgern, Kenntnisse über die wichtigsten Kategorien von Gütern, bei denen eine Ladungssicherung erforderlich ist, Feststell- und Verzurrtechniken, Verwendung der Zurrgurte, Überprüfung der Haltevorrichtungen, Einsatz des Umschlaggerätes, Abdeckung mit einer Plane und Entfernen der Plane
Der praktische Prüfungsteil dauert 30 Minuten
Bewältigung kritischer Fahrsituationen
Bei der Bewältigung kritischer Situationen wird insbesondere die Beherrschung des Kraftfahrzeugs bei unterschiedlichem Zustand der Fahrbahn je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit geprüft. Dieser Prüfungsteil findet entweder auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator statt
Der praktische Prüfungsteil Bewältigung kritischer Fahrsituationen dauert 60 Minuten.
Das bei der praktischen Prüfung eingesetzte Kraftfahrzeug muss den jeweiligen Kriterien für Prüfungsfahrzeuge der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechen
Bewertung der Prüfungen
Die Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt durch den Prüfer der IHK und, sofern notwendig, durch Hinzuziehen amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (praktische Prüfungsteile).
Zum Bestehen der Prüfung müssen:
in der theoretischen Prüfung mindestens 50% der Gesamtpunkte.
in der praktischen Prüfung
- mindestens 50 % der Gesamtpunkte und
- in jedem praktischen Teil mindestens 20 % der jeweils möglichen Punkte
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die praktische Prüfung bestanden worden sind.
Nicht bestandene Prüfung(en)
Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prüfung oder die praktische Prüfung dürfen wiederholt werden.
Prüfungsnachweis:
Die Prüfung wird bei der für den Wohnsitz des Bewerbers/in zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) abgelegt, Verweisungen bzw. Zusammenlegungen an bzw. mit anderen IHK'n sind möglich.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung stellt die jeweilige IHK eine Bescheinigung aus, mit deren Hilfe der Prüfling die Schlüsselnummer 95 in den Führerschein eintragen lässt bzw. ab 2021 sich einen Fahrerqualifikationsnachweis ausstellen lassen kann.
Prüfungsdauer:
* Quereinsteiger sind Prüflinge mit bestandener Fachkundeprüfung Güterverkehr oder Personenbeförderung
** Umsteiger sind Wechsler von LKW auf KOM bzw. von KOM auf LKW
Ausbildungsart | Theoretische Prüfung | Praktische Fahrprüfung | praktischer Prüfungsteil | Kritische Situation | Gesamtzeit |
Grundqualifikation (GQ) | 240 Min. | 120 Min. | 30 Min. | 60 Min. | 450 Min. |
beschleunigte GQ | 90 Min. | entfällt | entfällt | entfällt | 90 Min. |
GQ für Quereinsteiger* | 170 Min. | 120 Min. | 30 Min. | 60 Min. | 380 Min. |
GQ für Umsteiger** | 110 Min. | 60 Min. | 30 Min. | 30 Min. | 230 Min. |
Beschl. GQ für Quereinsteiger | 60 Min. | entfällt | entfällt | entfällt | 60 Min. |
Beschl. GQ für Umsteiger | 45 Min. | entfällt | entfällt | entfällt | 45 Min. |
Weitere Informationen zum Thema EU-Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie auch unter www.eu-bkf.de
Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht. Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis und bei vorhandenem Vorbesitz den Führerschein zur endgültigen Anmeldung mit.
Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.
Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.
Grundsätzliches
Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.
Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.
Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.
20.01.2025 | Modul 1 | Eco-Training & Assistenzsysteme |
21.01.2025 | Modul 2 | Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber |
22.01.2025 | Modul 3 | Gefahrenwahrnehmung |
23.01.2025 | Modul 4 | Schadensprävention |
24.01.2025 | Modul 5 | Sicherheit für Ladung und Fahrgast |
08.02.2025 | Modul 1 | Eco-Training & Assistenzsysteme |
22.02.2025 | Modul 2 | Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber |
01.03.2025 | Modul 3 | Gefahrenwahrnehmung |
29.03.2025 | Modul 4 | Schadensprävention |
05.04.2025 | Modul 5 | Sicherheit für Ladung und Fahrgast |
Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.
Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.