Die Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Führer von Flurförderzeugen (Gabelstaplerfahrer) eine spezielle Ausbildung. Nur wenn die Fahrer über eine solche Ausbildung verfügen tritt die BG in einem Schadensfall ein. Dabei gliedert sich die Ausbildung in drei Stufen:
1. Stufe: Allgemeine Ausbildung (Grundqualifikation)
2. Stufe: Zusatzausbildung (für bestimmte Staplerarten)
3. Stufe: Betriebliche Ausbildung (betriebs- und gerätebezogener Teil)
Wir bieten eine Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen nach Stufe 1 der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 925 (neu: DGUV-Grundsatz 308-001) an.
Termine:
Unsere aktuellen Termine finden Sie hier.
Hinweis:
Gerne führen wir auf Anfrage die Schulung auch bei Ihnen in der Firma durch.
Es wird ein Passbild für den Fahrerausweis benötigt.
Schulungsverlauf:
Die Dauer der Schulung beträgt zwei Tage. Es findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Für unseren Teilnehmer sind Kaffee, Getränke und ein kleiner Snack in den Lehrgangskosten mit enthalten.
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten einen Fahrerausweis für Flurförderzeuge und ein Zertifikat.
199 EUR (inkl. Lehrmaterial und Snack)
Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Bedienern von (fahrbaren) Hubarbeitsbühnen eine spezielle Ausbildung und Beauftragung. Wir bieten diese Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 966 (neu: DGUV-Grundsatz 308-008) an.
Termine:
Diese Schulungen finden auf Anfrage, sowie gerne auch bei Ihnen in der Firma statt.
Es wird ein Passbild für den Bedienerausweis benötigt.
Schulungsverlauf:
Die Schulungen dauern in der Regel einen Tag. Je nach Typ und Einsatz der Hubarbeitsbühnen kann auch eine längere Dauer möglich sein. Es findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Für unseren Teilnehmer sind Kaffee, Getränke und ein kleiner Snack in den Lehrgangskosten mit enthalten.
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten einen Bedienerausweis und ein Zertifikat.
auf Anfrage
Berufsgenossenschaften (BG) fordern von Bedienern von (Lade-) Kränen eine spezielle Ausbildung und Beauftragung. Wir bieten diese Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGG 921 (neu: DGUV-Grundsatz 309-003) an.
Termine:
Diese Schulungen finden auf Anfrage, sowie gerne auch bei Ihnen in der Firma statt.
Es wird ein Passbild für den Bedienerausweis benötigt.
Schulungsverlauf:
Die Schulungen dauern je nach Kranart ein bis drei Tage. Es findet eine theoretische und praktische Prüfung statt. Für unseren Teilnehmer sind Kaffee, Getränke und ein kleiner Snack in den Lehrgangskosten mit enthalten.
Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten einen Ausweis für Kranführer und ein Zertifikat.
auf Anfrage
Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht.
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Grundsätzliches
Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.
Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.
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