Unsere Führerscheinklassen in der Übersicht

PKW

B

Klasse B

Was darf gefahren werden

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A, bis 3,5 t zgM, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt oder gebaut sind.

Mitführen von Anhängern

+ Alle Anhänger bis 750 kg zG,

+ bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Hinweis:

1. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, im Falle eines Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis min. 21 Jahre alt ist.

2. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch, sofern der Inhaber min. zwei Jahre die Klasse B besitzt, im Inland zum Führen von Kfz mit mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 4,25 t zgM, wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben (Mehrmasse ausschließlich für den Antriebssystem) sowie ohne Anhänger und zur Güterbeförderung ist.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

2 Doppelstunden je 90 Minuten

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 55 Minuten

 

Hier gehts zum B/B96/BE Rechner

Klasse B

  • Grundbetrag Klasse B 399 Euro
  • Grundbetrag Klasse B (Umschreiber/Wiedererteiler) 150 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 56 Euro (Umschreiber) 59 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 66 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 150 Euro

Hinzu kommen noch Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs).

B197 (Schaltkompetenz)

Klasse B197

 

Seit 01.04.2021 ist es möglich mit einem Automatikfahrzeug die praktische Prüfung zu absolvieren und uneingeschränkt fahren zu dürfen.

Informationsblatt B197

Was darf gefahren werden

Schalt- und Automatikfahrzeuge

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A, bis 3,5 t zgM, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt oder gebaut sind.

Mitführen von Anhängern

+ Alle Anhänger bis 750 kg zG,

+ bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Hinweis:

1. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, im Falle eines Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis min. 21 Jahre alt ist.

2. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch, sofern der Inhaber min. zwei Jahre die Klasse B besitzt, im Inland zum Führen von Kfz mit mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 4,25 t zgM, wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben (Mehrmasse ausschließlich für den Antriebssystem) sowie ohne Anhänger und zur Güterbeförderung ist.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

2 Doppelstunden je 90 Minuten

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers. Während der Ausbildung sind 10 Fahrstunden auf einen Schaltfahrzeug und eine Testfahrt von 15 Minuten zu absolvieren.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 55 Minuten auf einen Automatikfahrzeug

 

Hier gehts zum B/B96/BE Rechner

Klasse B197

  • Grundbetrag Klasse B197 399 Euro
  • Grundbetrag Klasse B (Umschreiber/Wiedererteiler) 150 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 56 Euro (Umschreiber) 59 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 66 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 150 Euro
  • Testfahrt B197 (min.15 Min.) 40 Euro

Hinzu kommen noch Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs).

B78 (Automatik)

Klasse B78

Was darf gefahren werden

nur Automatikfahrzeuge

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A, bis 3,5 t zgM, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt oder gebaut sind.

Mitführen von Anhängern

+ Alle Anhänger bis 750 kg zG,

+ bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Hinweis:

1. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, im Falle eines Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis min. 21 Jahre alt ist.

2. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch, sofern der Inhaber min. zwei Jahre die Klasse B besitzt, im Inland zum Führen von Kfz mit mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 4,25 t zgM, wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben (Mehrmasse ausschließlich für den Antriebssystem) sowie ohne Anhänger und zur Güterbeförderung ist.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

2 Doppelstunden je 90 Minuten

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 55 Minuten auf einen Automatikfahrzeug

 

Hier gehts zum B/B96/BE Rechner

Klasse B78

  • Grundbetrag Klasse B 399 Euro
  • Grundbetrag Klasse B (Umschreiber/Wiedererteiler) 150 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 56 Euro (Umschreiber) 59 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 66 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 150 Euro

Hinzu kommen noch Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs).

B96 (kleiner Anhänger)

Fahrerschulung B96

Was darf gefahren werden

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Hier gehts zum B/B96/BE Rechner

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)

Vorbesitz: Klasse B

Hinweis: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

2,5 Stunden (a 60 Minuten)

(entfällt bei gemeinsamen Erwerb mit Klasse B)

 

Praktischer Mindestunterricht:

3,5 Stunden (a 60 Minuten)

In Gruppenausbildung mit maximal 8 Personen möglich. Wobei je 4 Teilnehmer ein Ausbildungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss.

1 Fahrstunde (60 Minuten)

Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 96 eingetragen wird.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild

Die Prüfung

Nur eine Schulung. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!

Fahrerschulung B96

 

  • 379 Euro

  • in Kombination mit der Klasse B (299 Euro)

  • Fremdgebühren für das Landratsamt kommen noch hinzu.

BE (großer Anhänger)

Klasse BE

Was darf gefahren werden

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Hier gehts zum B/B96/BE Rechner

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)

Vorbesitz: Klasse B

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

entfällt (wird durch Vorbesitz von Klasse B abgedeckt).

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

 Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

keine Theorieprüfung nötig

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 55 Minuten

Klasse BE

  • Grundbetrag Klasse BE 120 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 58 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 68 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 150 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 58 Euro

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV und Sehtest) kommen noch hinzu.

Motorrad

A

Klasse A

Was darf gefahren werden

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

c) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 KW

Voraussetzung

Mindestalter: zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klassen A2 / zu b und c) 21

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

4 Doppelstunden je 90 Minuten

Hinweis:

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz der Klasse A1, bzw. A2 von weniger als 2 Jahren:

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren:

Keine besonderen Ausbildungsfahrten nötig

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren keine Theorieprüfung nötig

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 70 Minuten

Prüfungsfahrt von 60 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren)

Klasse A

  • Grundbetrag Klasse A 399 Euro
  • Grundbetrag Klasse A (Aufstieg) 120 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 58 Euro (Aufstieg) 60 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 68 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 165 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung (Aufstieg) 150 Euro

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

A2

Klasse A2

Was darf gefahren werden

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg die nicht von einen Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.

Voraussetzung

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1, AM

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

4 Doppelstunden je 90 Minuten

Hinweis:

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig.

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von weniger als 2 Jahren:

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren:

Keine besonderen Ausbildungsfahrten nötig

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren keine Theorieprüfung nötig

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 70 Minuten

Prüfungsfahrt von 60 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren)

Klasse A2

  • Grundbetrag Klasse A2 399 Euro
  • Grundbetrag Klasse A2 (Aufstieg) 120 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 58 Euro (Aufstieg) 60 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 68 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 165 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung (Aufstieg) 150 Euro

    Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

A1

Klasse A1

Was darf gefahren werden

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Voraussetzung

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen: AM

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

4 Doppelstunden je 90 Minuten

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 70 Minuten

Klasse A1

  • Grundbetrag Klasse A1 399 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 58 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 68 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 165 Euro

    Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

AM

Klasse AM

Was darf gefahren werden

a) leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einen Hubraum von max. 50 cm3 und einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 KW

b) dreirädrige Kleinkrafträder mit einen Hubraum von max 50 cm3 (Fremdzündungsmotoren)/ 500 cm3 (Selbstzündungsmotoren) und einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 KW, Leermasse max. 270 kg und nicht mehr als 2 Sitzplätze

c) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einen Hubraum von max. 50 cm3 (Fremdzündungsmotoren)/ 500 cm3 (Selbstzündungsmotoren) und einer bbH von max. 45 km/h, Leermasse max. 425 kg und nicht mehr als 2 Sitzplätze, Leistung max. 6KW (4KW Straßen-Quads)

Voraussetzung

Mindestalter: 15 Jahre*

*bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

 Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

2 Doppelstunden

 

Praktischer Mindestunterricht:

Es ist eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife nötig. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers. Es sind jedoch keine Sonderfahrten nötig.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 55 Minuten

Klasse AM

  • Grundbetrag Klasse AM 399 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 58 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 150 Euro

    Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

B196

Fahrerschulung B196

Was darf gefahren werden

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B.

Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.

Voraussetzung

Mindestalter: 25 Jahre

Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

Praktischer Mindestunterricht:

5 Unterrichtseinheiten (a 90 Minuten)

Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild

Die Prüfung

Nur eine Schulung. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!

Fahrschulung B196

  • 699 Euro

  • jede weitere Fahrstunde (a 45 Minuten) kostet 68 Euro

    Fremdgebühren für das Landratsamt kommen noch hinzu.

Mofa

Erwerb der Mofaprüfbescheinigung

Was darf gefahren werden

einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln),

zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge

maximal 25 km/h bbH,

Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Voraussetzung

Mindestalter: 15 Jahre

Die Ausbildung

Theorie:

6 Doppelstunden je 90 Minuten

Praxis:

90 Minuten Fahrausbildung

Benötigte Unterlagen

- Passbild

- Ausweis

Die Prüfung

Theoretische Prüfung:

20 Fragen (maximal 7 Fehlerpunkte)

Praktische Prüfung

keine praktische Prüfung erforderlich.

Mofa

  • 199 Euro

Hinzu kommen noch TÜV-Gebühren.

LKW / BUS

C1

Klasse C1

Was darf gefahren werden

Kraftwagen, ausgenommen Kfz der Klasse AM,A1,A2, A, D1 und D, über 3,5 t zgM aber nicht mehr als 7,5 t zgM die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger max. 750 kg zgM)

Hinweis: §4a FeV (Zweckbestimmung) beachten 

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse B

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht: 

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

6 Doppelstunden (Vorbesitz B)

2 Doppelstunden (Vorbesitz D1 bzw. D)

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

Bei Vorbesitz der Klasse B:

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit 

Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff (max. 13 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 85 Minuten

Klasse C1

  • Grundbetrag Klasse C1 399 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 80 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 80 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 190 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

C1/C1E gemeinsam

Klasse C1/C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang

Was daf gefahren werden

a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.

Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.

Voraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz: Klasse C1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

6 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz B)

2 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz D1/D)

 

Praktischer Mindestunterricht bei gemeinsamen Erwerb C1 & C1E: 

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

Solo-Fahrzeug (Klasse C1):

1 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

Zug (Klasse C1E):

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

2 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb

20 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff C (max. 13 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung

10 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff C1 (max. 10 Fehlerpunkte)

Bei der Klasse C1E ist keine Theorieprüfung erforderlich!

Praxisprüfung:

Klasse C Prüfungsfahrt von 85 Minuten

Klasse C1E Prüfungsfahrt von 85 Minuten

Klasse C1/C1E gemeinsam

  • Grundbetrag Klasse C1/C1E im gemeinsamen Ausbildungsgang 449 Euro
  • Übungsfahrt Klasse C1 (je 45 Minuten) 80 Euro
  • Sonderfahrt Klasse C1 (je 45 Minuten) 80 Euro
  • Übungsfahrt Klasse C1E (je 45 Minuten) 82 Euro
  • Sonderfahrt Klasse C1E (je 45 Minuten) 82 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung je 190 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro

    Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

C

Klasse C

Was daf gefahren werden

Kraftwagen, ausgenommen Kfz der Klasse AM,A1,A2, A, D1 und D über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger max. 750 kg zgM)

Hinweis: §4a FeV (Zweckbestimmung) beachten 

Voraussetzungen

Vorbesitz: Klasse B

Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*

*) gilt nur für Fahrer:

- die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben

- sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbaren Ausbildungsberuf befinden bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.

- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden und

- von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.

Eingeschlossene Klasse: C1

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht: 

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

10 Doppelstunden (Vorbesitz B)

4 Doppelstunden (Vorbesitz C1 oder D1)

2 Doppelstunden (Vorbesitz D)

 

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

Bei Vorbesitz der Klasse B:

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Bei Vorbesitz der Klasse C1:

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit 

Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff (max. 13 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 85 Minuten

 

 

Klasse C

  • Grundbetrag Klasse C 429 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 91 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 91 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 195 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

C/CE gemeinsam

Klasse C/CE im gemeinsamen Ausbildungsgang

Was daf gefahren werden

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zgM von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzungen

Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*

*) gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

10 Doppelstunden C & 4 Doppelstunden CE je 90 Minuten (Vorbesitz B)

2 Doppelstunden & 4 Doppelstunden CE je 90 Minuten (Vorbesitz D)

4 Doppelstunden C & 4 Doppelstunden CE je 90 Minuten (Vorbesitz C1/D1)

 

Praktischer Mindestunterricht bei gemeinsamen Erwerb C & CE: 

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

Solo-Fahrzeug (Klasse C):

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

Zug (Klasse CE):

5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb

20 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff C (max. 13 Fehlerpunkte)

20 Fragen Grunstoff und 20 Fragen Zusatzstoff CE (max. 13 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung

10 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff C (max. 10 Fehlerpunkte)

10 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff CE (max. 10 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Klasse C Prüfungsfahrt von 85 Minuten

Klasse CE Prüfungsfahrt von 85 Minuten

Klasse C/CE gemeinsam

  • Grundbetrag Klasse C/CE im gemeinsamen Ausbildungsgang 549 Euro
  • Übungsfahrt Klasse C (je 45 Minuten) 91 Euro
  • Sonderfahrt Klasse C (je 45 Minuten) 91 Euro
  • Übungsfahrt Klasse CE (je 45 Minuten) 93 Euro
  • Sonderfahrt Klasse CE (je 45 Minuten) 93 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung je 195 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro

    Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

D

Klasse D

Was daf gefahren werden

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.

Voraussetzungen

Mindestalter: 24 Jahre *

*)

a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;

b) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe c bei Fahrten ohne Fahrgäste

c) bereits mit 20 Jahren wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbares durchlaufen oder abgeschlossen hat;

d) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;

e) bereits mit 21 Jahren für Fahrer:

- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden und

- von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden;

f) bereits mit 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klasse: D1

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

18 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz B)

12 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz C1)

8 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz C oder D1)

 

Praktischer Mindestunterricht:

Anders als bei den restlichen Klassen sind bei der Klasse D die Mindestanzahl der Übungsfahrten vorgeschrieben. Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Mindestfahrstunden abhängig vom Vorbesitz:

 

VorbesitzGrundausbildungÜberlandAutobahnNachtfahrt
C mehr als 2 Jahre7843
C bis 2 Jahre141686
B/C1 mehr als 2 Jahre331285
B/C1 bis 2 Jahre4522148
D120555

 

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 30 Fragen Zusatzstoff (max. 13 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 30 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 85 Minuten

Klasse D

  • Grundbetrag Führerscheinklasse D 450 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 95 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 95 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 195 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, MPU, Erste Hilfe Grundkurs und pol. Führungszeugnis) kommen noch hinzu.

DE

Klasse DE

Was daf gefahren werden

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG

Voraussetzungen

Mindestalter: 24 Jahre*

*)

a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;

b) bereits mit 20 Jahren wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;

c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;

d) bereits mit 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.

Vorbesitz: Klasse D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

entfallt (wird durch Vorbesitz der Klasse D abgedeckt)

Praktischer Mindestunterricht:

Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):

4 Fahrstunden Grundausbildung

3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße

1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen

1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit

Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.

 

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Gutachten
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

entfällt

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 80 Minuten

Klasse DE

  • Grundbetrag Führerscheinklasse DE 120 Euro (60 Euro bei Ergänzung zu D)
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 99 Euro
  • Sonderfahrt (je 45 Minuten) 99 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 200 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, MPU, Erste Hilfe Grundkurs und pol. Führungszeugnis) kommen noch hinzu.

Traktor

T

Klasse T

Was darf gefahren werden

a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Voraussetzungen

Mindestalter: 16 Jahre für bbH bis 40 km/h/ 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h (bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minute

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

6 Doppelstunden je 90 Minuten

 

Praktischer Mindestunterricht:

Es ist eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife nötig. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers. Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben. Es sind jedoch keine Sonderfahrten nötig.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs 

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung:

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

Prüfungsfahrt von 70 Minuten

 

Hinweis:

Bei der Verwendung des eigenen Traktors müssen folgende Sachen beachtet werden:

Informationsblatt mit eigenem Traktor bei Klasse T

Versicherungsanschreiben bei Klasse T

Preise Klasse T

  • Grundbetrag Führerscheinklasse T 419 Euro
  • Übungsfahrt (je 45 Minuten) 62 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro
  • Vorstellung prakt. Prüfung 165 Euro
  • Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro

Diese Preise beziehen sich darauf, dass ein eigener Traktor und Anhänger zur Ausbildung verwendet wird. 

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

L

Klasse L

Was darf gefahren werden

a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Vorassetzugen

Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung

Theoretischer Mindestunterricht:

Grundstoff:

bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten

bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten

Klassenspezifisch:

2 Doppelstunden je 90 Minuten

 

Praktischer Mindestunterricht:

Es ist keine praktische Ausbildung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Bescheinigung: Erste Hilfe Grundkurs

Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.

Die Prüfung

Theorieprüfung: 

bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)

bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxisprüfung:

keine praktische Prüfung nötig

Klasse L

  • Grundbetrag Führerscheinklasse L 399 Euro
  • Vorstellung theor. Prüfung 59 Euro

Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.

Führerschein Ausbildung

Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht. 

Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.

Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.

Grundsätzliches

Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich

Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters 

Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.

 

Persönliche Daten
Angaben zum Führerschein
Stapler
Kran/Hubarbeitsbühne
Persönliche Daten
Angaben zur Weiterbildung
Persönliche Daten
Angaben zur Weiterbildung
Berufskraftfahrer

Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.

Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.

Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.

Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.

Termine

28.03.2026 Modul 4 Professionell & kundenorientiert
11.04.2026 Modul 5 Güterverkehr Spezial - Ladungssicherung
Persönliche Daten
Angaben zur Weiterbildung
Gefahrgut

Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.

Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.

Füllen Sie dazu die folgenden Felder aus und klicken Sie auf 'Abschicken'.

Mit Stern (*) markierte Felder sind Pflichtfelder.

Persönliche Daten
Angaben zur Weiterbildung