Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A, bis 3,5 t zgM, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt oder gebaut sind.
Mitführen von Anhängern
+ Alle Anhänger bis 750 kg zG,
+ bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Hinweis:
1. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, im Falle eines Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis min. 21 Jahre alt ist.
2. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch, sofern der Inhaber min. zwei Jahre die Klasse B besitzt, im Inland zum Führen von Kfz mit mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 4,25 t zgM, wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben (Mehrmasse ausschließlich für den Antriebssystem) sowie ohne Anhänger und zur Güterbeförderung ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 55 Minuten
Hinzu kommen noch Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs).
Seit 01.04.2021 ist es möglich mit einem Automatikfahrzeug die praktische Prüfung zu absolvieren und uneingeschränkt fahren zu dürfen.
Schalt- und Automatikfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A, bis 3,5 t zgM, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt oder gebaut sind.
Mitführen von Anhängern
+ Alle Anhänger bis 750 kg zG,
+ bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Hinweis:
1. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, im Falle eines Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis min. 21 Jahre alt ist.
2. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch, sofern der Inhaber min. zwei Jahre die Klasse B besitzt, im Inland zum Führen von Kfz mit mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 4,25 t zgM, wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben (Mehrmasse ausschließlich für den Antriebssystem) sowie ohne Anhänger und zur Güterbeförderung ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers. Während der Ausbildung sind 10 Fahrstunden auf einen Schaltfahrzeug und eine Testfahrt von 15 Minuten zu absolvieren.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 55 Minuten auf einen Automatikfahrzeug
Hinzu kommen noch Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs).
nur Automatikfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1,A2 und A, bis 3,5 t zgM, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt oder gebaut sind.
Mitführen von Anhängern
+ Alle Anhänger bis 750 kg zG,
+ bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Hinweis:
1. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kfz (Trikes) im Inland, im Falle eines Kfz mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis min. 21 Jahre alt ist.
2. Die Fahrerlaubnis berechtigt auch, sofern der Inhaber min. zwei Jahre die Klasse B besitzt, im Inland zum Führen von Kfz mit mehr als 3,5 t jedoch nicht mehr als 4,25 t zgM, wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben (Mehrmasse ausschließlich für den Antriebssystem) sowie ohne Anhänger und zur Güterbeförderung ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 55 Minuten auf einen Automatikfahrzeug
Hinzu kommen noch Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs).
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Hier gehts zum B/B96/BE Rechner
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)
Vorbesitz: Klasse B
Hinweis: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B.
Theoretischer Mindestunterricht:
2,5 Stunden (a 60 Minuten)
(entfällt bei gemeinsamen Erwerb mit Klasse B)
Praktischer Mindestunterricht:
3,5 Stunden (a 60 Minuten)
In Gruppenausbildung mit maximal 8 Personen möglich. Wobei je 4 Teilnehmer ein Ausbildungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss.
1 Fahrstunde (60 Minuten)
Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 96 eingetragen wird.
Nur eine Schulung. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!
379 Euro
in Kombination mit der Klasse B (299 Euro)
Fremdgebühren für das Landratsamt kommen noch hinzu.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Hier gehts zum B/B96/BE Rechner
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre beim begleitenden Fahren)
Vorbesitz: Klasse B
Theoretischer Mindestunterricht:
entfällt (wird durch Vorbesitz von Klasse B abgedeckt).
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
keine Theorieprüfung nötig
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 55 Minuten
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV und Sehtest) kommen noch hinzu.
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
c) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einem Hubraum über 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 KW
Mindestalter: zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klassen A2 / zu b und c) 21
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden je 90 Minuten
Hinweis:
Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse A1, bzw. A2 von weniger als 2 Jahren:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren:
Keine besonderen Ausbildungsfahrten nötig
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren keine Theorieprüfung nötig
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 70 Minuten
Prüfungsfahrt von 60 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse A2 von mehr als 2 Jahren)
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg die nicht von einen Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden je 90 Minuten
Hinweis:
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren ist keine Theorieausbildung nötig.
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von weniger als 2 Jahren:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren:
Keine besonderen Ausbildungsfahrten nötig
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren keine Theorieprüfung nötig
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 70 Minuten
Prüfungsfahrt von 60 Minuten (bei Vorbesitz der Klasse A1 von mehr als 2 Jahren)
Vorstellung prakt. Prüfung (Aufstieg) 150 Euro
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
4 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
4 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 70 Minuten
Vorstellung prakt. Prüfung 165 Euro
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
a) leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einen Hubraum von max. 50 cm3 und einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 KW
b) dreirädrige Kleinkrafträder mit einen Hubraum von max 50 cm3 (Fremdzündungsmotoren)/ 500 cm3 (Selbstzündungsmotoren) und einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 4 KW, Leermasse max. 270 kg und nicht mehr als 2 Sitzplätze
c) leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einen Hubraum von max. 50 cm3 (Fremdzündungsmotoren)/ 500 cm3 (Selbstzündungsmotoren) und einer bbH von max. 45 km/h, Leermasse max. 425 kg und nicht mehr als 2 Sitzplätze, Leistung max. 6KW (4KW Straßen-Quads)
Mindestalter: 15 Jahre*
*bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden
Praktischer Mindestunterricht:
Es ist eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife nötig. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers. Es sind jedoch keine Sonderfahrten nötig.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 55 Minuten
Vorstellung prakt. Prüfung 150 Euro
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Die Gültigkeit ist nur im Inland (keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt)
Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist keine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B.
Ein Aufstieg zur Klasse A2 nach zwei Jahren Besitz der Ausbildung B196 ist nicht möglich.
Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
Theoretischer Mindestunterricht:
4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
5 Unterrichtseinheiten (a 90 Minuten)
Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.
Nur eine Schulung. Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!
699 Euro
jede weitere Fahrstunde (a 45 Minuten) kostet 68 Euro
Fremdgebühren für das Landratsamt kommen noch hinzu.
einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch ohne Tretkurbeln),
zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge
maximal 25 km/h bbH,
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Mindestalter: 15 Jahre
Theorie:
6 Doppelstunden je 90 Minuten
Praxis:
90 Minuten Fahrausbildung
- Passbild
- Ausweis
Theoretische Prüfung:
20 Fragen (maximal 7 Fehlerpunkte)
Praktische Prüfung
keine praktische Prüfung erforderlich.
Hinzu kommen noch TÜV-Gebühren.
Kraftwagen, ausgenommen Kfz der Klasse AM,A1,A2, A, D1 und D, über 3,5 t zgM aber nicht mehr als 7,5 t zgM die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger max. 750 kg zgM)
Hinweis: §4a FeV (Zweckbestimmung) beachten
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
6 Doppelstunden (Vorbesitz B)
2 Doppelstunden (Vorbesitz D1 bzw. D)
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
Bei Vorbesitz der Klasse B:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff (max. 13 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 85 Minuten
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,
b) Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG) mit einem Anhänger über 3,5 t zG.
Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
6 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz B)
2 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz D1/D)
Praktischer Mindestunterricht bei gemeinsamen Erwerb C1 & C1E:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
Solo-Fahrzeug (Klasse C1):
1 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
Zug (Klasse C1E):
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
2 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb
20 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff C (max. 13 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung
10 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff C1 (max. 10 Fehlerpunkte)
Bei der Klasse C1E ist keine Theorieprüfung erforderlich!
Praxisprüfung:
Klasse C Prüfungsfahrt von 85 Minuten
Klasse C1E Prüfungsfahrt von 85 Minuten
Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
Kraftwagen, ausgenommen Kfz der Klasse AM,A1,A2, A, D1 und D über 3,5 t zG (nach oben keine Beschränkung) die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer den Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger max. 750 kg zgM)
Hinweis: §4a FeV (Zweckbestimmung) beachten
Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*
*) gilt nur für Fahrer:
- die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben
- sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbaren Ausbildungsberuf befinden bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.
- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden und
- von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
Eingeschlossene Klasse: C1
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
10 Doppelstunden (Vorbesitz B)
4 Doppelstunden (Vorbesitz C1 oder D1)
2 Doppelstunden (Vorbesitz D)
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
Bei Vorbesitz der Klasse B:
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Bei Vorbesitz der Klasse C1:
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff (max. 13 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 85 Minuten
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zgM von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre*
*) gilt nur für Fahrer, die die Grundqualifikation nach § 4, Abs.1, Nr. 1 BKrFQG erworben haben oder sich in der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer/-in“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ befinden, bzw. die Ausbildung abgeschlossen haben.
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
10 Doppelstunden C & 4 Doppelstunden CE je 90 Minuten (Vorbesitz B)
2 Doppelstunden & 4 Doppelstunden CE je 90 Minuten (Vorbesitz D)
4 Doppelstunden C & 4 Doppelstunden CE je 90 Minuten (Vorbesitz C1/D1)
Praktischer Mindestunterricht bei gemeinsamen Erwerb C & CE:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
Solo-Fahrzeug (Klasse C):
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
Zug (Klasse CE):
5 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
2 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
3 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben.
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb
20 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff C (max. 13 Fehlerpunkte)
20 Fragen Grunstoff und 20 Fragen Zusatzstoff CE (max. 13 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung
10 Fragen Grundstoff und 27 Fragen Zusatzstoff C (max. 10 Fehlerpunkte)
10 Fragen Grundstoff und 20 Fragen Zusatzstoff CE (max. 10 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Klasse C Prüfungsfahrt von 85 Minuten
Klasse CE Prüfungsfahrt von 85 Minuten
Unterweisung am Fahrzeug 60 Euro
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zG.
Mindestalter: 24 Jahre *
*)
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;
b) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe c bei Fahrten ohne Fahrgäste
c) bereits mit 20 Jahren wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“, „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder vergleichbares durchlaufen oder abgeschlossen hat;
d) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
e) bereits mit 21 Jahren für Fahrer:
- von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes, sofern diese Fahrzeuge für Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordnete Übungsfahrten eingesetzt werden und
- von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden;
f) bereits mit 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klasse: D1
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
18 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz B)
12 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz C1)
8 Doppelstunden je 90 Minuten (Vorbesitz C oder D1)
Praktischer Mindestunterricht:
Anders als bei den restlichen Klassen sind bei der Klasse D die Mindestanzahl der Übungsfahrten vorgeschrieben. Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Mindestfahrstunden abhängig vom Vorbesitz:
| Vorbesitz | Grundausbildung | Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
| C mehr als 2 Jahre | 7 | 8 | 4 | 3 |
| C bis 2 Jahre | 14 | 16 | 8 | 6 |
| B/C1 mehr als 2 Jahre | 33 | 12 | 8 | 5 |
| B/C1 bis 2 Jahre | 45 | 22 | 14 | 8 |
| D1 | 20 | 5 | 5 | 5 |
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 30 Fragen Zusatzstoff (max. 13 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 30 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 85 Minuten
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, MPU, Erste Hilfe Grundkurs und pol. Führungszeugnis) kommen noch hinzu.
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG
Mindestalter: 24 Jahre*
*)
a) bereits mit 18 Jahren begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;
b) bereits mit 20 Jahren wenn der Bewerber eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/-in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen hat;
c) bereits mit 21 Jahren nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (umfangreiche IHK-Prüfung in Theorie und Praxis) oder, begrenzt auf Fahrten im Linienverkehr bis 50 km, nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG;
d) bereits mit 23 Jahren nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG.
Vorbesitz: Klasse D
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE
Theoretischer Mindestunterricht:
entfallt (wird durch Vorbesitz der Klasse D abgedeckt)
Praktischer Mindestunterricht:
Besondere Ausbildungsfahrten (je 45 Minuten):
4 Fahrstunden Grundausbildung
3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraße
1 Fahrstunden auf Autobahn oder Kraftfahrtstraßen
1 Fahrstunden bei Dämmerung oder Dunkelheit
Hierzu kommen noch eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
entfällt
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 80 Minuten
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Augenärztliches Gutachten, Ärztliche Untersuchung, MPU, Erste Hilfe Grundkurs und pol. Führungszeugnis) kommen noch hinzu.
a) Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen, mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter: 16 Jahre für bbH bis 40 km/h/ 18 Jahre für bbH über 40 bis 60 km/h (bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit)
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minute
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
6 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Es ist eine variable Anzahl an Übungsfahrten zum Erlangen der Prüfungsreife nötig. Die Anzahl ist abhängig von der Begabung des jeweiligen Fahrschülers. Eine Unterweisung am Fahrzeug ist zusätzlich vorgeschrieben. Es sind jedoch keine Sonderfahrten nötig.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
Prüfungsfahrt von 70 Minuten
Hinweis:
Bei der Verwendung des eigenen Traktors müssen folgende Sachen beachtet werden:
Diese Preise beziehen sich darauf, dass ein eigener Traktor und Anhänger zur Ausbildung verwendet wird.
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretischer Mindestunterricht:
Grundstoff:
bei Ersterwerb 12 Doppelstunden je 90 Minuten
bei Erweiterung 6 Doppelstunden je 90 Minuten
Klassenspezifisch:
2 Doppelstunden je 90 Minuten
Praktischer Mindestunterricht:
Es ist keine praktische Ausbildung erforderlich.
Eine detailliertere Beschreibung dieser Dokumente finden Sie auf unserer Checkliste.
Theorieprüfung:
bei Ersterwerb 20 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 10 Fehlerpunkte)
bei Erweiterung 10 Fragen Grundstoff und 10 Fragen Zusatzstoff (max. 6 Fehlerpunkte)
Praxisprüfung:
keine praktische Prüfung nötig
Fremdgebühren (Landratsamt, TÜV, Sehtest, Erste Hilfe Grundkurs) kommen noch hinzu.
Hier können Sie sich unverbindlich bei der Fahrschule Frank voranmelden. Dadurch wird später bei der persönlichen Anmeldung in der Fahrschule der Vorgang vereinfacht.
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Grundsätzliches
Anmeldung frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Weitere zur Anmeldung benötigten Unterlagen, finden Sie in unserer Checkliste.
Hier können Sie sich zu einen oder mehrere Berufskraftfahrermodule bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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| 28.03.2026 | Modul 4 | Professionell & kundenorientiert |
| 11.04.2026 | Modul 5 | Güterverkehr Spezial - Ladungssicherung |
Hier können Sie sich zu einem Gefahrgutkurs bei der Fahrschule Frank anmelden.
Hinweis: Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn Sie von uns eine Bestätigung bekommen haben.
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